Verhinderungspflege
Verhinderungspflege – Änderungen ab Juli 2025
Ab Juli 2025 gelten neue Regelungen zur Verhinderungspflege, die mehr Flexibilität für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bieten.
Was ist neu?
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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt:
Statt zwei getrennte Budgets gibt es künftig einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, den man je nach Bedarf flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege nutzen kann. -
Keine sechsmonatige Vorpflege mehr notwendig:
Bisher musste die Pflegeperson bereits mindestens sechs Monate gepflegt haben, um Verhinderungspflege zu beantragen – diese Voraussetzung entfällt. -
Maximale Dauer:
Die Ersatzpflege kann bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihre pflegende Angehörige – etwa wegen Urlaub oder Krankheit – ausfällt, können Sie in dieser Zeit eine Ersatzpflegekraft in Anspruch nehmen. HUMANUS24 stellt Ihnen dafür qualifiziertes Personal zur Verfügung, sodass die Betreuung weiterhin zuverlässig gewährleistet ist.