Urlaubsvertretung
Sie pflegen Ihre Angehörigen und planen eine Urlaubsreise? Gerne helfen wir Ihnen dabei eine Urlaubsvertretung zu organisieren und kümmern uns während Ihrer Urlaubszeit um die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen.
Fall Sie die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI noch nicht in Anspruch genommen haben, können die Kosten für die Urlaubsvertretung bei der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 2.418 Euro/Jahr und pro Person geltend gemacht werden.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.replica panerai